Förderung

Wie kann eine Förderung durch die Paula Müller-Kinderhilfe-Stiftung beantragt werden?

In der Regel sollten der Stiftung folgende Unterlagen vorliegen:

  • der vollständig ausgefüllte Projektfragebogen (Download)
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid vom Finanzamt)
  • eine ausführliche Beschreibung des Projekts
  • ggf. Rechnungsoriginale

Projektfragebogen:


Diese senden Sie bitte per E-Mail oder Post an:

Wie wird über die Vergabe der Stiftungsmittel entschieden?

Die Entscheidungen darüber, welche Projekte von der Paula Müller-Kinderhilfe-Stiftung gefördert werden, obliegt in erster Linie dem Stiftungsvorstand. Dieser prüft zunächst, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Unterstützung durch die Stiftung gegeben sind: die Gemeinnützigkeit der Einrichtung und die Einhaltung der im Stiftungszweck vorgegebenen Altersgrenzen (1 bis 10 Jahre). In Zweifelsfällen wird Rücksprache mit dem Stiftungsbeirat gehalten.